Hotline für Notfälle

Ablauf

Du und/oder Deine Gäste sind in einen schweren Bergunfall verwickelt und Du suchst Unterstützung in Administrativ- und Rechtsfragen und/oder persönliche und psychologische Unterstützung?

Ziel und Rahmenbedingungen:

Ziel der „Notfallhotline SBV“ ist die sofortige, unkomplizierte Unterstützung für Bergführer/-innen, Wanderleiter/-innen und Kletterlehrer/-innen, wenn deren Gäste auf einer geführten Tour oder in einem Kurs in der Schweiz einen schweren Unfall erleiden.

Der SBV übernimmt die Kosten (Max. CHF 1’000.-) für die erste Administrativ- und Rechtshilfe, falls notwendig auch vor Ort. Nach dem Unfall muss umgehend die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden!

Alarmierung:

Der vom Unfall betroffene Bergführer, Wanderleiter oder Kletterlehrer alarmiert die REGA über die Notfallnummer 1414 mit dem Hinweis „Notfallhotline SBV“.

Einsatzleitung:

Die REGA informiert den SBV. Die Person, welche von der Rega erreicht werden konnte, übernimmt die Rolle als Einsatzleiter.

Unterstützung:

Der Einsatzleiter nimmt so schnell wie möglich telefonisch Kontakt auf mit dem betroffenen Bergführer, Wanderleiter oder Kletterlehrer und bietet ihm allgemeine Unterstützung an:
– Er informiert darüber, dass sich bald ein-e Anwalt-in der „Notfallhotline SBV“ meldet.
– Er bietet Unterstützung im Zusammenhang mit den Medien und für Logistisches an.
– Er steht als mitfühlender Berufskollege für ein Gespräch über den Unfall zu Verfügung.

Rechtliche Unterstützung:
– Die Rega aktiviert anhand der bei ihr deponierten Liste eine Anwältin oder einen Anwalt.
– Sofort nach dem Unfall muss umgehend die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden!

Psychologische Unterstützung:
– Der Einsatzleiter bietet eine der beiden Notfallpsychologinnen auf.

Ablaufschema

Die Hotline-Anrufe sind kostenlos. Der SBV dankt der REGA für ihre Unterstützung.